Der Bundesrat nimmt ab 1.März 2016 Trisomie 21 (Down-Syndrom) in die Liste der Geburtsgebrechen auf.
Das bedeutet, dass für unter 20-Jährige Kinder/Jugendliche die Kosten für medizinische Behandlungen, die mit Trisomie 21 in Zusammenhang stehen, von der Invalidenversicherung (IV) übernommen werden. (Laut einer Medienmitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV).
Für die Betroffenen und ihre Angehörigen ergibt sich dadurch eine finanzielle Besserstellung, weil die IV-Leistungen im Gegensatz zu den Kostenübernahmen durch die Krankenkasse keinem Selbstbehalt unterliegen.