Ab August 2020 versenden wir anstelle Ihrer Rechnung mit Einzahlungsschein Ihre Rechnung mit einem Zahlungsteil inklusive QR-Code.
Diese QR-Rechnungen ersetzen schweizweit in einer Übergangsphase alle in der Schweiz bislang üblichen Einzahlungsscheine. Die bisherigen Einzahlungsscheine (ES-ESR) bleiben bis auf Weiteres gültig.
Vorteile einer QR-Rechnung für Sie als Rechnungsempfänger:
- Zeit und Geld sparen durch weniger manuellen Aufwand
- Zahlung möglich mit E-Banking, M-Banking oder am Schalter
- Das QR-Code-Scanning ersetzt die manuelle Erfassung der Zahlungsdaten,
- Abgleich korrekter Daten möglich durch die Textangabe aufgedruckt im Zahlteil neben dem QR-Code.
- Statt verschiedener Arten Einzahlungsscheinen wird ein QR-Code genutzt für alle Zahlungsarten und Referenzen
- Durch Datendigitalisierung wird effizientere Zahlungsabwicklung und Zahlungsüberwachung möglich
- Automatische Abstimmung der Buchhaltung beim Rechnungsempfänger durch Zusatzinformationen wie Belegdatum, Unternehmer-ID, individuelle Kundenreferenz und Rechnungsnummer
QR-Rechnung einfach erklärt:
“Die QR-Rechnung erfüllt die Anforderungen für die medienbruchfreie, digitale Verarbeitung. Doch auch wer weiterhin Papierrechnungen erhalten will, profitiert von einem geringeren Aufwand, da Medienbrüche im Prozess zwischen Rechnungsstellung, -versand und Zahlungsauftrag wegfallen:
Der Rechnungsempfänger scannt den QR-Code zum Beispiel mit seinem Smartphone und braucht die Zahlung anschliessend, ohne zusätzliche Eingaben, nur noch freizugeben. Das mühselige Abtippen von Konto- und Referenznummern entfällt. Entscheidend ist, dass im Zahlteil ein QR-Code aufgedruckt ist, der die Zahlungsinformationen enthält. Dieser Swiss QR Code ermöglicht die Auslösung von Zahlungen bei Banken gleich welcher Bezahlart, einschliesslich Schalterzahlungen.
Der Zahlteil mit Empfangsschein enthält die für die Zahlungsausführung benötigten Informationen einerseits im Swiss QR Code (digital lesbar), anderseits in Klarschrift. Das ermöglicht dem Rechnungsempfänger, die Korrektheit der Zahlungsdaten nach dem Scannen und vor der Zahlungsfreigabe zu kontrollieren und – wenn erforderlich – Zahlungen auch manuell zu erfassen.”
Zitat Quelle: SIX Interbank Clearing AG
Weitere Informationen sind bei Ihrer Bank erhältlich oder hier im Merkblatt der SIX Interbank Clearing AG