Allgemeine Mietbedingungen

Bedingungen für Mietsachen bei Dennda

1. Beginn und Dauer des Mietvertrages

Jedes Hilfsmittel hat einen von der Mietdauer abhängigen wöchentlichen Mietpreis in CHF laut offizieller Preisliste von dennda Orthopädie + Rehatechnik AG. Das Mietverhältnis beginnt am Abgabetag. Das Mietverhältnis endet am Rückgabetag.

Kündigung: Der Mietvertrag kann durch den Mieter oder Vermieter jederzeit gekündigt werden. Soll das Hilfsmittel durch den Vermieter zurückgeholt werden, so gilt eine Kündigungsfrist von 5 Werktagen. Als Rückgabetag gilt in diesem Fall der Tag, an dem die Kündigungsfrist ausläuft. Die vorzeitige Kündigung durch dennda Orthopädie + Rehatechnik AG bei Zahlungsverzug oder unsorgfältiger Behandlung des Mietobjektes durch den Mieter bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Mietobjekt muss in diesem Fall unverzüglich zurückgebracht werden.

Meldepflicht bei Wohnortwechsel: Wechselt der Mieter den Wohnort, so hat er dennda Orthopädie + Rehatechnik AG innerhalb von 7 Tagen die neue Wohnadresse mitzuteilen.

2. Lieferung

Lieferung/Abholung: Alle Mietpreise verstehen sich bei Abholung ab Geschäftssitz dennda Orthopädie Active + Care Zentrum, Kantonsstrasse 73 A in Visp wie vereinbart. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pflegebetten in Miete. Es wird eine Grundgebühr für die Lieferung des Bettes durch Mitarbeiter von dennda inklusive Montage und Instruktion erhoben. Für Abbau, Rücktransport und Reinigung wird ebenfalls eine Gebühr erhoben siehe aktuelle Liste Mietangebote.

Versand: Bei Lieferungen von Hilfsmitteln in Miete fallen zusätzlich Porto und Verpackungskosten nach Aufwand an.

Hauslieferung: Auf Wunsch liefert/holt die Firma dennda Mietobjekte zum/am Domizil des Mieters. Hierfür werden folgende Lieferkosten berechnet: Reisezeit/Stunde:  CHF 49.-; Kilometergeld CHF 0,60/gefahrene km.

3. Mietobjekt

Der Mietgegenstand wird im Mietvertrag/Lieferschein bezeichnet. Einzelnes Zubehör kann durch den Vermieter vom Mietvertrag ausgenommen und ausschliesslich zum Verkauf angeboten werden. Dies gilt besonders für Hygieneartikel.

Garantie: dennda Orthopädie + Rehatechnik AG gewährleistet, dass das Mietobjekt entsprechend dem Medizinproduktegesetz hergestellt, in Verkehr gebracht und/oder betrieben wird sowie fachgerecht desinfiziert und gereinigt vor jedem Wiedereinsatz. Mit der Entgegennahme des Mietobjekts bestätigt der Käufer auf dem Mietvertrag/Lieferschein, die korrekte Lieferung mit einer Einweisung für das Hilfsmittel erhalten zu haben. Der Mieter hat die Mietsache bei der Übernahme zu prüfen und dennda Orthopädie + Rehatechnik AG allfällige Mängel sofort mitzuteilen. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt die Sache als in gutem Zustand übernommen.

Sorgfaltspflicht: Der Mieter verpflichtet sich, das Hilfsmittel mit aller Sorgfalt zu gebrauchen und regelmässig zu pflegen. Allfällige Betriebsanleitungen sind genau einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz des Mietobjekts insbesondere Massnahmen zum Schutz vor Diebstahl und Beschädigung zu treffen. Die Mietsache darf nur zu dem im Mietvertrag bezeichneten Zweck oder durch die im Mietvertrag bezeichnete Person gebraucht werden. Eine Weitergabe der Mietsache an Drittpersonen ist untersagt. Verletzt der Mieter seine Sorgfaltspflicht, wird er für den dadurch entstandenen Schaden haftbar. Wird das Mietobjekt starkem Rauch ausgesetzt, so dass eine spezielle Reinigung und Auslüftung erforderlich ist, erhebt dennda Orthopädie + Rehatechnik AG einen Reinigungsbeitrag. Dieser richtet sich nach dem zusätzlichen Mehraufwand. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, wird dem Mieter der Zeitwert des Artikels verrechnet.

Störungen/Beschädigungen: Allfällige Störungen oder Beschädigungen sind dennda Orthopädie + Rehatechnik AG unverzüglich zu melden.  Dieses sorgt für eine möglichst rasche Behebung der Störung oder den Austausch des defekten Hilfsmittels. Der Mieter darf ohne ausdrückliche Genehmigung von dennda Orthopädie keine Reparaturen oder Veränderungen an der Mietsache vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

Unterhaltsarbeiten: Sollte das Mietobjekt wartungsbedürftig werden, übernimmt der Vermieter den technischen Unterhalt. Reparaturen und Ersatz von Verschleissteilen übernimmt dennda Orthopädie + Rehatechnik AG in dem Umfang, wie es dem normalen Gebrauch entspricht. Reparaturen und Wartungsarbeiten dürfen nur von dennda Orthopädie ausgeführt werden. Ist der Mieter für den Schaden verantwortlich, wird die Reparatur zu Lasten des Mieters verrechnet.

4. Mietgebühren

Mietgebühren Grundgebühr: Die einmalige Grundgebühr beinhaltet die Anpassung des Mietobjekts vor der Abgabe, Unterweisung des Kunden bzw. dessen Angehörigen zum Gebrauch des Hilfsmittels, Grundreinigung/Desinfektion sowie Instandstellung und Wiedereinlagerung des Mietobjekts (ausgenommen Pflegebetten). Der Mieter bringt das Mietobjekt gereinigt zurück; allfällige grobe Verschmutzungen des Mietobjekts werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei elektrischen Pflegebetten fällt für Abholung, Instandstellung und Wiedereinlagerung des Mietobjekts eine Rückholgebühr siehe Mietliste an.

Tarif: Als wöchentliche Mietpreise gelten die Tarife der jeweils aktuellen offiziellen Preisliste für Mietangebote von dennda Orthopädie/Sanitätshaus dennda. Kaution: Es liegt im Ermessen von dennda Orthopädie/Sanitätshaus dennda eine Mietkaution festzusetzen, insbesondere bei Transferierung des Mietobjekts ins Ausland. Diese beträgt für Rollatoren und Rollstühle CHF 500.-; für Elektromobile CHF 1000.-. Diese Mietkaution wird bei Mietende zurückerstattet bzw. bei allfälligen Schäden am Mietobjekt gegengerechnet.

5. Fakturierung

Abholung: Bei der Abholung des Hilfsmittels bei dennda Orthopädie + Rehatechnik AG respektive bei Mietbeginn wird die Grundgebühr bzw. eine allfällige Kaution bar oder per EC bezahlt. Rückgabe: Bei Rückgabe des Hilfsmittels wird die entstandene Miete fakturiert und bar oder per EC bezahlt. Im Mietverhältnis begonnene Kalenderwochen zählen in der Berechnung als ganze Woche. Das Mietobjekt ist zwingend an dem Standort zurück zu geben, an dem die Ausleihe erfolgt ist, also entweder Visp oder Brig.

Langzeitmiete: Bei Langzeitmiete über einem Monat Dauer wird die Miete quartalsweise zum 31.3., 30.6., 30.9. oder 31.12. eines Jahres abgerechnet. Die Grundgebühr und allfällige Lieferkosten werden zusammen mit erster Rechnung fakturiert. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Mieter ohne weitere Mahnung den gesetzlichen Verzugszins.

Wird das Hilfsmittel dem Mieter bei Mietbeginn nach Hause geliefert oder bei Mietende dort abgeholt, so werden die Transportkosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

Kauf: Wünscht der Mieter nach Mietbeginn den Kauf des Hilfsmittels werden 75% des bereits gezahlten Mietpreises (exkl. Grundgebühr) auf den Kaufpreis angerechnet. dennda Orthopädie + Rehatechnik AG erstellt gerne eine Offerte auf Anfrage.

6. Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen Soweit weder der individuelle Mietvertrag noch die vorliegenden Mietbedingungen besondere Bestimmungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts zum Mietvertrag: Art. 253 – 274g OR.

Diese allgemeinen Mietbedingungen sind integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. des Lieferscheines erklärt sich der Mieter mit den aktuellen Allgemeinen Mietbedingungen von dennda dennda Orthopädie + Rehatechnik AG einverstanden.

7. Schlussbestimmungen

dennda Orthopädie + Rehatechnik AG behält sich vor, diese AGMB jederzeit zu ändern oder anzupassen. Sollte sich eine Bestimmung der vorliegenden AGMBs als ungültig erweisen, berührt dies die übrigen Bestimmungen dieser AGMBs nicht. Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten.

Die Parteien bemühen sich, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

©dennda 2021

Wir sind jetzt Orthoconcept!

Alles bleibt gleich – ausser unser Auftritt. Wir freuen uns Sie wie gewohnt in unseren beiden Standorten zu begrüssen.

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da. 

Passende Grösse finden mit dem Anova Grössenfinder:

  1. Ein Blatt Papier auf den Boden legen, bündig zu einer geraden Wand. Fuss mit der Ferse ebenfalls an die gerade Wand auf das Blatt Papier stellen.
  2. Mit Stift (senkrecht halten) dem Fuss entlang auf das Blatt Papier den Fussumriss ziehen.
  3. Auf dem Blatt Papier die Fusslänge in cm messen: Von der Ferse bis zur vordersten Zehenspitze (längster Zeh).  Mit der ermittelten Fusslänge finden Sie in der Tabelle unten Ihre Schuhgrösse für die Anova Medical Modelle: Für die passende Anova-Schuhgrösse (EU-Size )bitte die nächst grössere cm-Länge als die gemessene nehmen.
    Bsp. Frauen: Gemessen: 25.6 cm ➜ Sie benötigen die nächstgrössere Anova Medical Grösse ➜ 25.9 cm d.h. die EU-Grösse 40
  4. Sollte der Schuh relativ knapp sein, verfügen alle Anova Modelle über die AFS-Zwischensohle zur Volumenanpassung. Bitte diese Zwischensohle herausnehmen und der Schuh gewinnt etwas Volumen
  5.  Anova Medical gibt es in zwei verschiedenen Weiten: M (medium) und W (weit). Bitte im Bestellvorgang passende Weite oben auswählen.

Passende Grösse finden mit dem FinnComfort Grössenfinder:

  1. Ein Blatt Papier auf den Boden legen, bündig zu einer geraden Wand.
  2. Fuss mit der Ferse ebenfalls an die gerade Wand auf das Blatt Papier stellen.
  3. Mit Stift (senkrecht halten) dem Fuss entlang auf das Blatt Papier den Fussumriss ziehen.
  4. Auf dem Blatt Papier die Fusslänge in cm messen: Von der Ferse bis zur vordersten Zehenspitze (längster Zeh).  Mit der ermittelten Fusslänge finden Sie in der Tabelle unten die richtige  Schuhgrösse

Für offene FinnComfort Schuhe, Sandalen und Pantoletten: Zur gemessenen Fusslänge in cm ca 0,2 cm zugeben ➜ passende Innensohlenlänge wählen ➜ diese zeigt darunterliegend die passende FinnComfort Schuhgrösse.

Z.B.: Gemessene Fusslänge 24,5 cm ➜ Innensohlenlänge 24,7 ➜ sie benötigen Schuhgrösse 38 oder 5

Für geschlosse FinnComfort Schuhe: Der Fuss braucht in geschlossenen Schuhen im Zehenbereich zusätzlichen Platz beim Abrollvorgang, um Druckstellen zu vermeiden. Zur gemessenen Fusslänge in cm ca 0,5 cm zugeben ➜ passende Innensohlenlänge wählen ➜ diese zeigt darunterliegend die passende FinnComfort Schuhgrösse.

Z.B: Gemessene Fusslänge 24,5 cm ➜ Innensohlenlänge 25 ➜ sie benötigen Schuhgrösse 39 oder 5.5

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